© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1095391

Barbara Pogacar - Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3 Auferlegung einer Sicherheitsleistung

Auf Antrag des betreibenden Gläubigers kann der verpflichteten Partei vom Exekutionsgericht gem § 355 Abs 2 EO die Leistung einer Sicherheit für den durch weiteres Zuwiderhandeln entstehenden Schaden aufgetragen werden. Voraussetzung für die Auferlegung einer Sicherheitsleistung ist ein Zuwiderhandeln des Verpflichteten nach formeller Rechtskraft des Exekutionstitels, das im Antrag konkret und schlüssig behauptet werden muss. • [Fußnote: MietSlg 9953.]  

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop