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Dokument-ID: 890659
5 Der Exekutionstitel und die Vollstreckbarkeitsbestätigung
Allgemeines
Grundlage für jeden Exekutionsantrag ist gem § 1 EO das Vorliegen eines Exekutionstitels. Dies ist im Regelfall eine Gerichtsentscheidung (Zahlungsbefehl, Urteil, Beschluss), mit der dem Verpflichteten aufgetragen wird, den betriebenen Betrag zu zahlen.