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Neu Dokument-ID: 1237474

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4.5 Personenmehrheit auf Gläubiger oder Schuldnerseite

Mehrere Gläubiger

Wenn der Verpflichtete mehreren Gläubigern einen Gesamtbetrag schuldet, kommt es auf die Qualität der Forderung an, die aus dem Titel zu beurteilen ist. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0002019.]  Bei einer Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Personen ist die ausdrückliche Aufgliederung der Ansprüche in Beziehung auf die einzelnen Gläubiger im Exekutionsantrag notwendig. Davon kann nur dann abgesehen werden, wenn sich zweifelsfrei erkennen lässt, wie ein mit einer Summe bezeichneter Rückstand auf mehrere Gläubiger aufzuteilen ist. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0001987.] 

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