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Neu Dokument-ID: 1095758

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Schätzung der Liegenschaft

Nach Einlangen des Kostenvorschusses wird der Akt einem Sachverständigen zur Schätzung der Liegenschaft übermittelt.

Befundaufnahmetermin

Der Termin, an dem der Sachverständige die Liegenschaft besichtigt, wird den Parteien (deren Vertretern) vom Gericht bekanntgegeben.

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