6.4.7 Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsnachfolge
Während des Titelverfahrens
Sofern der Anspruch nicht erst aus dem Exekutionstitel entsteht, ist auch eine Rechtsnachfolge bereits vor Entstehen des Exekutionstitels möglich. • [Fußnote: OGH 26.7.2006, 3 Ob 86/06b.] Gem § 234 ZPO bleibt eine Veräußerung des Streitgegenstandes während des Verfahrens ohne Auswirkungen auf den Prozess. Der Gegenstand des Prozesses muss aber auf einen Rechtsnachfolger derart übergegangen sein, dass diesen nach materiellem Recht infolge des Übertragungsvorgangs eine identische Verpflichtung wie den Veräußerer trifft oder ihm ein identischer Anspruch zusteht. • [Fußnote: OGH 26.4.2019, 3 Ob 238/18y.]