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Neu Dokument-ID: 891621

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.3.3 Mietrecht im Todesfall

Weder der Tod des Vermieters noch der Tod des Mieters führt für sich allein zum Erlöschen des Mietvertrags. An die Stelle des Verstorbenen tritt die Verlassenschaft als juristische Person und nach der Einantwortung die Erben.

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