Neu
Dokument-ID: 891768
9.6.8 Die kombinierte Mietzins- und Räumungsklage
Für eine kombinierte Mietzins- und Räumungsklage gilt grundsätzlich das Gleiche wie für eine bloße Räumungsklage. Es findet also genauso jedenfalls eine mündliche Verhandlung über die Klage statt, bevor ein (Versäumungs-) Urteil erlassen werden kann.