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Dokument-ID: 1196231
1.1 Anwendungsfälle und -voraussetzungen
Zu sichernde Ansprüche
Einstweilige Verfügungen werden in der Regel zur Sicherung von Leistungs- und Unterlassungsansprüchen erlassen, aber auch Rechtsgestaltungsansprüche können durch einstweilige Verfügungen gesichert werden. • [Fußnote: Kodek in Angst/Oberhammer, EO, 3. Auflage, § 378 Rz 8 mwN.]