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Dokument-ID: 1273623
4.4.4 Auszahlung des Entgelts an Dritte
Rechtliche Grundlage
§ 292d EO bestimmt folgendes: Wenn
- der Verpflichtete für den Drittschuldner Arbeitsleistungen erbringt,
- sich der Drittschuldner dafür verpflichtet hat, als Entgelt an einen Dritten wiederkehrende Leistungen zu erbringen, und
- aufgrund eines Exekutionstitels gegen den Verpflichteten die Pfändung des Entgeltsanspruchs des Verpflichteten bewilligt wurde,