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Neu Dokument-ID: 888787

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Nötige Maßnahmen bei Tod des Schuldners

Forderungsanmeldung

Wenn man vom Tod eines Schuldners erfährt, dann sollte man (unabhängig von einem allenfalls anhängigen Gerichts- oder Exekutionsverfahren) die gesamte offene Forderung (inklusive Zinsen und bisheriger außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten) durch Übersendung eines Schriftsatzes an den Gerichtskommissär oder das Verlassenschaftsgericht anmelden, damit sie im höchstmöglichen Ausmaß berücksichtigt werden kann.

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