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Dokument-ID: 888779
3.1 Die Verlassenschaft als juristische Person
Wenn ein Schuldner stirbt, dann erlöschen damit nicht seine Schulden. Vielmehr entsteht mit dem Tod eines Menschen für die Zeit bis zur Rechtskraft einer Einantwortung an die Erben automatisch eine juristische Person namens „Verlassenschaft“, auf die alle bisherigen Sachen, Rechte und Pflichten des Verstorbenen übergehen.