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Dokument-ID: 889866
6.4 Überprüfung von Zahlungseingängen
Nach Ablauf der im Mahnschreiben gesetzten Zahlungsfrist ist zu überprüfen, ob der Schuldner den vorgeschriebenen Betrag in voller Höhe beglichen hat. Dabei ist auch beim Mandanten nachzufragen, ob der Schuldner nicht vielleicht direkt an ihn gezahlt hat.