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Dokument-ID: 1095290
5.1 Eigentumsvorbehalt
Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers als Exekutionsobjekt
Nach hM ist das Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers als Gesamtrecht, das sich aus dem aufschiebend bedingten Eigentum und dem Gestaltungsrecht auf Erwerb des Eigentums durch Zahlung des (Rest-)Kaufpreises zusammensetzt, Exekutionsobjekt.
Pfändung
Die Pfändung des Anwartschaftsrechts wird durch die Zustellung des Verfügungsverbots an die verpflichtete Partei (Anwartschaftsberechtigter) bewirkt.