1.4.17 Einschränkungsantrag Exekution
Anwaltshonorar
Bemessungsgrundlage
Betriebener Anspruch
Tarifpost und Einheitssatz
TP 1
Ausnahme: In Exekutionsverfahren auf bewegliche körperliche Sachen und auf Geldforderungen werden mit der Entlohnung des Exekutionsantrags bzw des Antrags des betreibenden Gläubigers nach Tarifpost 3A Abschnitt I Z 2 auch alle innerhalb von zehn Monaten nach Bewilligung der Exekution eingebrachten, unter Tarifpost 1 fallenden, Schriftsätze des betreibenden Gläubigers gänzlich abgegolten (Anmerkung zu Tarifpost 1). Dafür stehen somit auch keine „ERV-Kosten“ iSd § 23a RATG zu (LG RIED 16.12.2008 6 R 363/08m).