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Dokument-ID: 888420
1.3.1 Allgemeine Vorschriften
Auch bei der Bearbeitung von Kurrentienakten sind natürlich die berufsrechtlichen Vorschriften für Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter gültig, also primär die Rechtsanwaltsordnung (RAO) und die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA). Daraus folgt unter anderem: