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Dokument-ID: 890524
1.1 Die drei Verfahrensarten
Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen gibt es drei Verfahrensarten:
- Das Mahnverfahren
- Das normale („ordentliche“) Verfahren vor dem Landesgericht
- Das normale („ordentliche“) Verfahren vor dem Bezirksgericht