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Dokument-ID: 891762
9.6.6 Das Räumungsverfahren
Über eine Räumungsklage muss immer mündlich verhandelt werden. In der Regel schreibt das Gericht zunächst nur eine so genannte „eingeschränkte vorbereitende Tagsatzung“ aus, weil viele Räumungsklagen wegen Mietzinsrückstands berechtigt sind und sich die Mieter selten dagegen wehren.