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Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.7 Der Wechsel

Wesen und ursprünglicher Zweck des Wechsels

Ein Wechsel ist im Kern eine Zahlungsanweisung: Das Wechselgesetz 1955 enthält die genaueren Regelungen über die verschiedenen Arten von Wechseln. A weist schriftlich B an, an C an einem bestimmten Tag eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.

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