© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1160404

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.6.1 Kann das Erbrecht gepfändet werden?

§ 532 ABGB definiert das Erbrecht als das absolute Recht, die ganze Verlassenschaft oder einen bestimmten Teil davon zu erwerben. Das Erbrecht ist veräußerbar und vererblich. Außerdem fällt es im Fall der Insolvenz des Erben gem § 4 IO in die Masse. Es ist strittig, ob Gläubiger eines Erben Exekution auf das diesem angefallene Erbrecht führen können. Infrage käme eine Exekution auf Vermögensrechte iSd §§ 326 ff EO. Der OGH sprach sich, • [Fußnote: OGH 17.12.2019, 2 Ob 37/19h.]  bezogen auf die Rechtslage vor Inkrafttreten der Gesamtreform des Exekutionsrechts gegen die Pfändbarkeit des Erbrechts.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop