© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1095345

Barbara Pogacar - Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Einräumung oder Aufhebung bücherlicher Rechte

Exekutionstitel

Die Exekution nach § 350 EO erfordert gem Abs 1 einen Titel, der dem betreibenden Gläubiger den Anspruch auf Einräumung, Übertragung, Beschränkung oder Aufhebung eines bücherlichen Rechts vermittelt. Der Exekutionstitel muss, wenn es sich um ein gerichtliches Erkenntnis handelt, nicht nur vollstreckbar, sondern auch rechtskräftig sein. Aufgrund bloß vollstreckbarer, aber nicht rechtskräftiger Erkenntnisse kann lediglich die Vormerkung bewilligt werden. • [Fußnote: Angst/Jakusch/Mohr, EO, 15. Auflage, Art 350 E 20.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop