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Neu Dokument-ID: 891870

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.11 Exkurs: Exekution zur Sicherstellung

Mit der in den § 370 bis 377 EO geregelten Exekution zur Sicherstellung können Geldforderungen des Gläubigers vorläufig gesichert werden können, obwohl der Anspruch noch nicht vollstreckbar ist.

Voraussetzungen

Wie schon erwähnt, ist der wesentliche Vorteil eines Wechsels und einer Wechselmandatsklage, dass nach Erlassung des Wechselzahlungsauftrages und dessen Zustellung an den Beklagten auch dann, wenn der Beklagte Einwendungen erhebt, über die Wechselforderung samt Kosten Exekution zur Sicherstellung geführt werden kann.

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