2.3 Das Firmenbuch
Allgemeines
Das Firmenbuch ist ein ist ein zentrales, öffentliches EDV-Verzeichnis und dient der Eintragung der oben genannten juristischen Personen sowie weiterer Rechtsträger, die im Wirtschaftsleben aktiv sind. Durch Einsicht in das Firmenbuch wird die Möglichkeit eröffnet, relevante Informationen über die eingetragenen Unternehmen einzuholen, Jedermann kann gem § 9 UGB ohne Nachweis eines berechtigten Interesses bzw ohne Angabe von Gründen in das Firmenbuch (sowohl Hauptbuch wie auch Urkundensammlung) Einsicht nehmen und Auszüge anfertigen lassen. Bei jeder Abfrage sind Gebühren zu entrichten. Das Firmenbuch wird elektronisch von den Landesgerichten (Firmenbuchgerichten) geführt. In Wien ist dies das Handelsgericht Wien. Die Firmenbucheintragungen entfalten Publizitätswirkungen, das heißt, im Firmenbuch eingetragene und auch bekannt gemachte (veröffentlichte) Tatsachen muss eine dritte Person gegen sich gelten lassen (was auch umgekehrt gilt: sind eintragungspflichtige Geschäftsvorgänge nicht im Firmenbuch eingetragen, gelten sie nicht [außer Dritte wissen explizit davon]). Daten, die während eines Tages im Firmenbuch geändert werden, sind ab 0 Uhr des Folgetages abfragbar.