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Dokument-ID: 1273624
4.4.5 Entgeltverschleierung
Rechtliche Grundlage
§ 292e Abs 1 EO bestimmt, dass wenn der Verpflichtete dem Drittschuldner in einem ständigen Verhältnis Arbeitsleistungen erbringt, die nach Art und Umfang üblicherweise vergütet werden, ohne oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Gegenleistung, im Verhältnis des betreibenden Gläubigers zum Drittschuldner ein angemessenes Entgelt als geschuldet gilt. Gem § 292e Abs 2 EO ist bei der Bemessung des Entgelts insbesondere auf