Neu
Dokument-ID: 888781
3.2 Normaler Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens
Verfahrenseinleitung und Todesfallaufnahme
Stirbt in Österreich ein Mensch, so hat das Standesamt das zuständige Verlassenschaftsgericht (Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verstorbene zuletzt gewohnt hat) zu verständigen. Das Gericht leitet dann im Regelfall ein Verlassenschaftsverfahren ein und schickt den Akt (der meist nur aus der Mitteilung des Sterbefalls besteht) an den zuständigen Notar als Gerichtskommissär.