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Dokument-ID: 1258570
5.1 Vorlage des Exekutionstitels
Vorlage in Urschrift
Der Exekutionstitel ist in Urschrift vorzulegen. • [Fußnote: SZ 55/42.] Im ordentlichen Bewilligungsverfahren ist dem Exekutionsantrag auch dann der Exekutionstitel anzuschließen, wenn das Bewilligungsgericht gleichzeitig Titelgericht ist.