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Dokument-ID: 890655
1 Wesen und Zweck der Exekution
Das Exekutionsverfahren dient dazu, den eingeklagten und durch vollstreckbare Gerichtsentscheidung (Exekutionstitel) als berechtigt festgestellten Anspruch des Mandanten vom Schuldner auch tatsächlich hereinzubringen.