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Dokument-ID: 888415
1.1 Was sind Kurrentien?
Grundlagen der Kurrentien-Sachbearbeitung
Das lateinische Wort „currentia“ bedeutet „die Laufenden“. Als „Kurrentien“ bezeichnet man die weitgehend standardisiert und automatisch ablaufende Einbringlichmachung von Geldforderungen des Mandanten gegen (in der Regel) Vertragspartner des Mandanten, meist aufgrund von Kaufverträgen, Kreditverträgen, Werkverträgen (Handwerkerarbeiten), Leasingverträgen, etc.