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Neu Dokument-ID: 889754

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.1 Prüfung der Verjährung

Wesen und Wirkung der Verjährung

Wenn vom Mandanten der Auftrag kommt, eine bestimmte Forderung gegen einen bestimmen Schuldner zu betreiben, so muss als erstes (nach Anlage des Aktes) geprüft werden, welche Fristen dabei einzuhalten sind und ob die Forderung zu verjähren droht. Die Verjährungsfrist ist entsprechend zu vermerken (zB in der EDV oder in einem Fristenbuch).

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