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Dokument-ID: 969548
4.1 Allgemeines
Grundlagen
Zwangsversteigerung gem § 133ff EO (bzw. mit ergänzenden allgemeinen Bestimmungen zum Ablauf von Zwangsversteigerungen in § 85 EO) ist die gerichtliche Verwertung einer Liegenschaft durch Versteigerung und Verteilung des Erlöses an die im Grundbuch sichergestellten Gläubiger.