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Neu Dokument-ID: 888497

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Überprüfung der persönlichen Daten, Insolvenzabfrage

Persönliche Daten

Vor der Klagseinbringung müssen jedenfalls die persönlichen Daten des Schuldners genau überprüft werden. Es ist sehr schwer bis unmöglich, nach Klagseinbringung derartige Fehler noch auszubessern: Ist eine falsche Person als Kläger oder Beklagter in der Klage genannt, dann ist eine Richtigstellung nur in sehr engen Grenzen möglich und die Aktiv- bzw Passivlegitimation möglicherweise nicht gegeben.

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