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Neu Dokument-ID: 1287221

Vorschrift

Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich

Inhaltsverzeichnis

2.3 Schritt 3 – In welcher Form ist der akademische Grad zu führen bzw. einzutragen?

Zur Klärung der Frage, in welcher Form der akademische Grad einzutragen ist, wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

(1) Wortlaut der Verleihungsurkunde: Die Eintragung richtet sich vor allem nach dem Wortlaut der Verleihungsurkunde. Das bedeutet, wenn auf dem Diplom bereits eine entsprechende Abkürzung angegeben ist, kann der akademische Grad mit dieser Abkürzung in öffentliche Urkunden eingetragen werden.

(2) Überprüfung mittels Diploma Supplement: Sollte aus der Verleihungsurkunde selbst keine Abkürzung hervorgehen, wird empfohlen, sich das Diploma Supplement (Anhang zum Diplom) vorlegen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein europaweit genormtes Zusatzdokument mit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Unter dem Punkt 2.1 ist in jedem Fall die Bezeichnung der Qualifikation und (wenn vorhanden) der verliehene akademische Grad, zumeist auch mit entsprechender Abkürzung, angegeben.

(3) Überprüfung mittels Empfehlung: Darüber hinaus enthält diese Empfehlung eine Auswahl häufig verliehener eintragungsfähiger akademischer Grade pro Land sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ). Beides sollte zur Beantwortung der Frage, in welcher Form der akademische Grad einzutragen ist, unbedingt herangezogen werden.

(4) Rückfrage bei ENIC NARIC AUSTRIA: In Zweifelsfällen – also, wenn die vorangehenden Punkte nachweislich nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen – steht den mit der Eintragung ausländischer akademischer Grade betrauten Behörden ENIC NARIC AUSTRIA | Credential Evaluation zur Verfügung. Für die Kontaktaufnahme gilt Folgendes:

  • Auskünfte ergehen im Amtshilfeweg ausschließlich an Behörden, die mit der Eintragung akademischer Grade betraut sind. Aufgrund des enormen Anfrageaufkommens können Anfragen von Privatpersonen nicht individuell beantwortet werden.
  • Die verfahrensführende Verantwortung verbleibt in jedem Fall bei der zuständigen Behörde. Das bedeutet, Parteien haben ihre Anfragen ausschließlich an die mit der Eintragung betraute Behörde zu richten. ENIC NARIC AUSTRIA | Credential Evaluation tritt nicht in direkten Kontakt zu den Parteien.
  • Der Anfrage sind in jedem Fall die Verleihungsurkunde in Originalsprache (Farbscan) und, wenn vorhanden, eine beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung sowie das Diploma Supplement anzuschließen.

ENIC NARIC AUSTRIA | Credential Evaluation behält sich vor, Anfragen unbeantwortet zu lassen, wenn mit Hilfe dieser Empfehlung ein eindeutiges Ergebnis erzielt werden kann.