Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018)
TEIL A
In Bekanntmachungen über die Veröffentlichung von Vorinformationen in einem Beschafferprofil aufzuführende Angaben
1. | Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind. | |||||||||
2. | Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers. | |||||||||
3. | Gegebenenfalls Hinweis darauf, dass es sich bei dem öffentlichen Auftraggeber um eine zentrale Beschaffungsstelle handelt oder dass eine andere Form gemeinsamer Beschaffung vorgesehen ist oder vorgesehen werden kann. | |||||||||
4. | CPV-Codes. | |||||||||
5. | Internet-Adresse (URL) des „Beschafferprofils“. | |||||||||
6. | Datum der Absendung der Bekanntmachung der Vorinformation im Beschafferprofil. | |||||||||