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Dokument-ID: 1236605
4.1.6.1 Bau- und Dienstleistungskonzessionen
Dienstleistungs- und Baukonzessionen sind seit dem Inkrafttreten des Vergaberechtsreformgesetzes 2018 in einem eigenen Gesetz, dem Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 – BVergGKonz 2018, geregelt und daher vom Anwendungsbereich des BVergG 2018 ausgenommen (§ 9 Abs 1 Z 2 bzw § 178 Abs 1 Z 2 BVergG 2018). Für „gemischte“ Aufträge/Leistungen gibt es detaillierte Abgrenzungsregeln (§ 3 Abs 4 BVergG 2018, siehe dazu Kapitel 4.1.6.2).