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Beatrix Lehner - Georg Streit | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.3.2 Landesverwaltungsgerichte in Vergabesachen

Die Landesverwaltungsgerichte entscheiden in Vergaberechtsangelegenheiten im Oberschwellenbereich – mit Ausnahme von Oberösterreich – in Senaten, wobei sich die Senate aus drei Berufsrichtern zusammensetzen. Lediglich in Salzburg setzt sich der Senat aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern zusammen.

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