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Dokument-ID: 890562
3.1 Allgemeines
Vor Klagseinbringung ist zu klären, welches Gericht für die Klage zuständig ist. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Sachliche Zuständigkeit: Welche Art von Gericht ist zuständig? (Bezirksgericht, Landesgericht, Bezirksgericht für Handelssachen, Handelsgericht, Arbeits- und Sozialgericht)
- Örtliche Zuständigkeit: An welchem Gerichtsort ist die Klage einzubringen?