© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 890562

Andreas Fuchs - Petra Trauntschnig - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Allgemeines

Vor Klagseinbringung ist zu klären, welches Gericht für die Klage zuständig ist. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Sachliche Zuständigkeit: Welche Art von Gericht ist zuständig? (Bezirksgericht, Landesgericht, Bezirksgericht für Handelssachen, Handelsgericht, Arbeits- und Sozialgericht)
  • Örtliche Zuständigkeit: An welchem Gerichtsort ist die Klage einzubringen?

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Exekutionsrecht in unserem Shop! Zum Shop