7.1 Wesen und Zweck des Insolvenzverfahrens
Wenn eine Person Schulden bei mehreren Gläubigern hat, versucht jeder Gläubiger eigenständig mit Klage und Exekution Befriedigung zu erlangen. Da es oft vom Zufall abhängt, welcher Gläubiger auf welchen Vermögenswert greift, und dies hohe Kosten verursacht, wurde das Insolvenzverfahren geschaffen: In diesem werden alle Schulden des Schuldners zusammengefasst und wird das Vermögen des Schuldners auf die Gläubiger verteilt, sodass grundsätzlich jeder Gläubiger im selben Prozentsatz seiner Forderung (Insolvenzquote) befriedigt wird.