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Neu Dokument-ID: 1287226

Vorschrift

Empfehlung zur Eintragung akademischer Grade in Österreich

Inhaltsverzeichnis

4.1 Vorbemerkung

Im Folgenden wird eine Auswahl von ausländischen eintragungsfähigen akademischen Graden samt empfohlenen Abkürzungen zur Verfügung gestellt. Diese wird regelmäßig durch die Länderexpert:innen von ENIC NARIC AUSTRIA | Credential Evaluation aktualisiert und erweitert (ohne Gewähr).

Für die Darstellung der akademischen Grade pro Land hat sich folgendes System (Tabelle) bewährt, dass der Strukturierung der Hochschulstudien im Europäischen Hochschulraum folgt. Dabei werden die akademischen Grade in drei Ebenen samt einer Sonderform für die Weiterbildungsstudien angeführt:3

  • Ebene 1: Akademische Grade nach Studien auf Bachelorniveau (Stufe)
  • Ebene 2: Akademische Grade nach Studien auf Master-Niveau (Stufe)
  • Ebene 2/3: Akademische Grade nach Weiterbildungen
  • Ebene 3: Akademische Grade nach Studien auf Doktoratsniveau (Stufe)

Da die Eintragung akademischer Grade in abgekürzter Form erfolgt, wird für jeden Grad (linke Spalte) die im betreffenden Staat offiziell vorgesehene Abkürzung angegeben (rechte Spalte). Bei Fehlen einer solchen ist in kursiv eine allgemein übliche (Usus) oder eine einheitlich empfohlene Abkürzung angeführt.

Im Einzelfall hat jedoch eine in der Verleihungsurkunde genannte Abkürzung Vorrang, selbst wenn sie anders lautet als die in diesem Arbeitsbehelf angeführten (Vorrang des Einzelfalles).

Das Plus-Zeichen (+) vor einer Abkürzung bedeutet, dass diese dem Namen nachzustellen ist. Alle anderen Abkürzungen sind dem Namen voranzustellen.

Unter der Tabelle finden sich klarstellende Anmerkungen (z.B. zu Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Ausstellungsstaat).