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Karl Vrba † - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Baurecht

Baurecht

Baurecht, Hoheitsverwaltung

Das gesamte Baurecht fällt in den Bereich der Hoheitsverwaltung. Die Baubehörde tritt dem Baubewerber gegenüber nicht als Gleichberechtigte, sondern in hoheitlicher Funktion gegenüber (OGH 1 Ob 27/87 = JBl 1988, 178).

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