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Dokument-ID: 253019
2.5 Straßenpolizei und Kraftfahrwesen
Straßenbenennung
Die Straßenbenennung und damit auch die Umbenennung von Verkehrsflächen durch einen Rechtsträger erfolgt im Rahmen der Hoheitsverwaltung. Hingegen ist die Verwaltung von Verkehrsflächen (Straßenverwaltung) grundsätzlich dem privatwirtschaftlichen Aufgabenbereich des Rechtsträgers zu unterstellen, auch wenn die Herstellung und Instandhaltung in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht geschieht (OGH 27.3.2001, 1 Ob 71/01z = ZVR 2001/109).