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Dokument-ID: 1251381
1.10.3 Anfechtung wegen Begünstigung
Gem § 30 Abs 1 IO ist anfechtbar eine nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in den letzten sechzig Tagen vorher vorgenommene Sicherstellung oder Befriedigung eines Gläubigers: