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Neu Dokument-ID: 1251325

Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.2 Treuhandverhältnis

Gemäß VwGH 90/16/0021 gilt: „Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändisch zu erwerben (sogenannter Grundstücksbeschaffungsauftrag), dann erwirkt der Treugeber mit dem Erwerb der Liegenschaft durch den Treuhänder zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht iSd § 1 Abs 2 GrEStG 1955 (Hinweis E 3.6.1976, 1914/74, E 22.10.1976, 1995/75, VwSlg 5032 F/1976).“

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