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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.8 Versicherung für fremde Rechnung

Bei der Versicherung für fremde Rechnung sind der Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherten und dem Versicherer im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers eine Art gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen. • [Fußnote: OGH 11.5.1994, 7 Ob 19/94.

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