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Dokument-ID: 1251187
7.2.4 Wiederaufleben
§ 12a Abs 3 IO ist eine lex specialis zu § 12 IO. Sämtliche exekutiven Pfandrechte für Forderungen aus Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis erlöschen. Vertragliche Pfandrechte, die zu ihrer Realisierung idR zwar exekutiv gepfändet werden müssen, bleiben von § 12a Abs 3 IO unberührt. • [Fußnote: Deixler-Hübner in Konecny Insolvenzgesetze § 12a Rz 11.]