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Dokument-ID: 1251113
3.2.2 Ansprüche gegen Dritte
Ob der Treugeber auch gegenüber einem Dritten (zB Käufer oder Übernehmer des Treuguts) Rechte geltend machen kann, hängt davon ab, in welchem Maß dieser Dritte an der Treuwidrigkeit mitgewirkt hat oder diese hätte erkennen müssen.