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Dokument-ID: 1251347
6.1.3 Insolvenz und Exekution
Dem Treugeber steht in der Insolvenz des Treuhänders ein Aussonderungsrecht nach § 44 IO zu. Wenn über das Vermögen des Treugebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, fällt der Geschäftsanteil in die Insolvenzmasse.