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Angela Perschl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2 Treuhandschaften in OG und KG

Treuhandschaften in Personengesellschaften (OG und KG) können ua dazu dienen, die Beteiligung von Familienmitgliedern bei größeren Familiengesellschaften oder von einer Vielzahl von Investoren bei offenen Publikumsgesellschaften zu verwalten. Dadurch sollen komplexe Beteiligungs- und Stimmverhältnisse vereinfacht werden.

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