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Dokument-ID: 1251225
5.1 Treuhand auf den Todesfall
Beim formlosen Auftrag auf den Todesfall übergibt der Auftraggeber zu Lebzeiten eine Sache einem Dritten (oder die Sache befindet sich schon bei diesem) mit der Vereinbarung, dass diese nach dem Tod des Verstorbenen einem bestimmten Begünstigten, somit einem Dritten (schenkungsweise) ausgefolgt wird.