3 Treuhand im Ehe- und Familienrecht
Güterordnung und Vermögen in der Ehe
In Österreich ist die Gütertrennung der gesetzliche Güterstand. Jeder Ehegatte bleibt grundsätzlich Alleineigentümer seines Vermögens, unabhängig davon, ob dieses vor oder während der Ehe erworben wurde. Abweichende Regelungen – etwa eine Gütergemeinschaft oder eine Zugewinngemeinschaft – können vertraglich vereinbart werden, insbesondere im Rahmen eines Ehevertrags. Das Ehegüterrecht bildet dabei den rechtlichen Rahmen, in den Treuhandkonstruktionen eingebettet sind, etwa im Zusammenspiel von Ehevertrag, Vermögensvorsorge sowie einer späteren Scheidungs- oder Erbauseinandersetzung.