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Dokument-ID: 1251209
2.3 Ermächtigungstreuhand
Bei der Ermächtigungstreuhand wird der Treuhänder nicht Eigentümer des Treugutes. • [Fußnote: OGH 21.2.1996, 3 Ob 2021/96v.] Ermächtigungstreuhanden kommen vor allem beim Sanierungsplan mit Vermögensübergabe an einen Treuhänder zur Anwendung.