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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Ermächtigungstreuhand

Bei der Ermächtigungstreuhand wird der Treuhänder nicht Eigentümer des Treugutes. • [Fußnote: OGH 21.2.1996, 3 Ob 2021/96v.Ermächtigungstreuhanden kommen vor allem beim Sanierungsplan mit Vermögensübergabe an einen Treuhänder zur Anwendung.

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