6.3 Risikoabsicherung durch Versicherungen
Reine Vermögensschäden und Deckungsumfang
Reine Vermögensschäden – das sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden darstellen oder aus derartigen Schäden abgeleitet werden – fallen nicht in den Deckungsbereich der klassischen Haftpflichtversicherung. Zum Schutz vor derartigen Risiken ist daher der Abschluss einer gesonderten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich, die auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV) oder vergleichbaren standardisierten Vertragsbedingungen beruht (Belfin, Berufshaftpflichtversicherung, Stand 04.10.2025, Lexis Briefings in lexis360.at).